Musiktherapie

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„Musik ist Therapie im Takt. Musiktherapie fördert und stabilisiert Gesundheit und Wohlbefinden. Sie erreicht selbst Menschen, die auf Sprache nicht reagieren.“

E.T.A. Hoffmann

Dr. Kuchta ist seit 1990 Musiktherapeut in Bonn. Es erfolgten u.a. Ausbildungen in der anthroposophischen Klinik Witten-Herdecke und der Alanus Hochschule Alfter. Dr. Kuchta ist seit 2021 aktives Mitglied der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft (DMTG).

Die meisten Menschen verfügen über implizites Wissen hinsichtlich des Einflusses von Musik auf Angespanntheit und Schmerz. Subjektiv angenehme Klänge werden als harmonisierend und lindernd empfunden.

Bei der sog. Musikmedizin wird ‚medicofunktionale Musik’ (Spintge 2000; 2015) eingesetzt, um physiologische und biochemische Wirkungen zu erzielen. Musik wird also wie ein Non-Pharmakon verwendet.

Währenddessen handelt es sich bei Musiktherapie um eine psychotherapeutische Intervention mit dem Ziel der Aktivierung der psychischen und sozialen Ressourcen des Patienten zur Mitwirkung an seinem Genesungsprozess.

Die unterschiedlichen musiktherapeutischen Interventionsformen lassen sich entsprechend des Grades ihrer Strukturiertheit, der Aktivität des Patienten und der Zielsetzung stufenweise hierarchisieren:

  1. Hören von Musik und die verbale Reflexion mit dem Therapeuten
  2. Rezeption von individualisierter, live vom Therapeuten gespielter Music
  3. ein Musikstück mit einem Instrument oder der Stimme selbst aufführen
  4. spontanes instrumentales und/oder vokales Improvisieren
  5. Musik komponieren
  6. Verwenden von Musik zur Imagination, ggfs. auch in Verbindung mit Bewegung, Tanz oder Neugestaltung

Es liegen zahlreiche empirische Wirknachweise zum Einsatz von Musik in der Schmerzbehandlung vor. Dileo & Bradt konnten 2005 die erste Meta-Analyse zu musikmedizinischen und musiktherapeutischen Forschungsergebnissen in der somatischen Medizin vorlegen. Besonders von der Heidelberger Forschungsgruppe wurden für die Behandlung chronischer Schmerzpatienten wurden bis zu 20 Sitzungen umfassende Musiktherapie-Manuale entwickelt, die eine Vergleichbarkeit von Studien gewährleisten und die Evidenznachweise einer Schmerzlinderung ermöglichen (Koenig et al. 2013). Aktuell liegt eine sog. Umbrella-Review von Martin-Saavedra et al. (2018) zu den systematischen spanisch-, italienisch-, französisch-, deutsch und englischsprachigen Reviews zu Studien vor, die zwischen 2004 und 2017 erschienen sind. In der Mehrheit der systematischen Reviews wurden signifikante Schmerzreduktionen gefunden. Bei Palliativpatienten kann bereits eine einzige Musiktherapiesitzung positive Auswirkungen auf die Schmerzintensität haben, wie die RCT-Studie von Gutgsell et al. (2013) ergab.

Um die zugrundeliegenden psychologischen und physiologischen Prozesse zu verstehen, werden derzeit an die Universitätskliniken Magdeburg und Ulm Studien zum Einfluss der Musiktherapie auf die Herzratenvariabilität durchgeführt. Auf neurophysiologischer Ebene fanden sich im Experiment mit gesunden Probanden (Hauck et al. 2013), bei dem es um die Verarbeitung artifizieller Schmerzreize unter dem Einfluss von 6 verschiedenen musikalischen Stimuli ging, signifikante Korrelationen zwischen neurophysiologischen und psychophysischen Daten bei subjektiv bedeutsamen Musikreizen. Da die schmerzreduzierende Wirkung persönlich präferierten Musik mit Aktivierungen in tiefer liegenden Hirnregionen korrelierte, wird dieser Befund als Ablenkung vom Schmerz interpretiert.

Währenddessen ging die schmerzintensivierende bzw. schmerzlindernde Wirkung bei den selbst angefertigten Klangkompositionen mit neuronalen Aktivitäten im primären somatosensorischen Kortex einher, was die Forscher als neurophysiologische Modulation der Schmerzwahrnehmung interpretierten. Diese Ergebnisse können ggf. einer pharmakologischen Schmerzbehandlung sogar überlegen sein, da umfassendere neuronale Schmerzverarbeitungsprozesse angestoßen werden und weil keine negativen Nebenwirkungen bekannt sind.

Die Musiktherapie ist im Rahmen des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung als neues Heilmittel im Sinne des § 32 SGB V einzustufen. Die Kosten für eine musiktherapeutische Sitzung sind etwa 100 Euro.

Flyer-Download:

Flyer der DMTG – Musiktherapie (PDF, 1,8MB)

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